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G. F. HANDEL

MUSIC ACADEMY

FAQ

Häufig gestellte Fragen 

 

 

 

F: Erhält mein Kind Einzel- oder Gruppenunterricht?

A: Wir in der G. F. Handel Music Academy glauben, dass Einzelunterricht der beste Weg zum Erlernen eines Instrumentes ist. Jedes Kind lernt in einem anderen Tempo und hat unterschiedliche Bedürfnisse. Um Ihrem Kind den bestmöglichen Lernerfolg zu garantieren, bieten wir nur Instrumental-Einzelunterricht an. 

Gleichzeitig ist uns das Teilen und Erleben von Musik als Teil einer Gruppe wichtig. Aus diesem Grunde haben wir vielfältige Bands und Ensembles für unsere SchülerInnen im Angebot.

 

F: Wie oft und wie lange findet der Musikunterricht statt?

A: Ihr Kind erhält wahlweise 30- oder 45-minütige Unterrichtseinheiten. Der Unterricht findet wöchentlich statt.

 

F: Warum muss ich für den Unterricht auch während den Schulferien bezahlen, obwohl mein Kind keinen Unterricht erhält?

A: Wir haben die Kosten für die gesamte Anzahl des jährlich stattfindenden Unterrichts Ihres Kindes in zwölf gleich große Raten geteilt. Dadurch ergibt sich ein regelmäßiger und einfacherer Zahlungsprozess. Sie zahlen somit wöchentlich weniger als den eigentlichen Preis für eine Einzelstunde, allerdings in regelmäßigen, ununterbrochenen Raten.

 

F: Kann man jederzeit aussteigen?

A: Um unseren hochqualifizierten Lehrkräften einen regelmäßigen Stundenplan und Sicherheit über die zu erwartenden Unterrichtsstunden zu bieten, ist es leider nicht möglich den Vertrag jederzeit zu kündigen. Nichtsdestoweniger gibt es eine zweiwöchige Probezeit, beginnend mit dem ersten Unterricht. In diesem Zeitraum können Sie Ihren Vertrag jederzeit beenden. Auch besteht dreimal  jährlich die Möglichkeit der Kündigung.

Unter Einhaltung der drei monatigen Kündigungsfrist können Sie den Vertrag schriftlich zum 30. April, zum 31. August oder zum 31. Dezember beenden.

 

F: Muss ich meinem Kind ein Instrument kaufen?

A: Die Music Academy vermietet ihren SchülerInnen qualitativ hochwertige Instrumente. Die Gebühren dafür finden Sie in der Gebührensatzung. Während der Leihdauer ist die Schülerin / der Schüler für den Verlust und alle Schäden am Instrument und der Zubehör verantwortlich. Wir empfehlen daher eine Instrumentenversicherung abzuschließen. Möchten Sie ein eigenes Instrument anschaffen, stehen Ihnen unsere Lehrer gerne zur Seite.

 

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